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Wenn der Vermieter die Heizung kalt laesst |
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31. Oktober 2007
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Auch wenn mancher Mieter nicht den Eindruck hat, der Vermieter hat ein Heizpflicht.
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Eine Sprechering von Advocard stellte klar: „Die Richter haben klar gestellt, dass in Mietwohnungen tagsüber eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad erreichbar sein muss. Ist es dagegen dauerhaft kälter, ohne dass der Vermieter Abhilfe schafft, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Hält der Zustand über einen längeren Zeitraum an, hat der Mieter eventuell sogar das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen“, erklärt Anja-Mareen Knoop weiter.
Laut der aktuellen Rechtsprechung muss der Vermieter spätestens zum Beginn der Heizperiode die Heizung einschalten. Normalerweise wird darunter die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April verstanden. Während dieser Heizperiode muss eine Mindesttemperatur von 20 Grad herrschen - und zwar in der Zeit von 6.00 - 24.00 Uhr. Selbst nachts kann eine Mindesttemperatur von 17-18 Grad verlangt werden.
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| Quelle: Adovcard |
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