Versicherungen | Wirtschaft
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Sonderkuendigungsrecht bei KFZ-Haftpflichtversicherung |
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6. Dezember 2007
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Kündigungsmöglichkeit auch nach dem 30. November
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Für Autofarher besteht auch nach dem Stichtag zum Wechsel der Kfz Haftpflichtversicherung, dem 30. November, die Möglichkeit die Police bei ihrer Versicherung zu kündigen.
Sollten nämlich Autofahrer erst in diesen Tagen den neuen Beitrag für neue Jahr erfahren, und hat sich dieser Beitrag erhöht - auch nur um einen Cent - kann der Versicherte von
seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Chance der Sonderkündigung gilt außerdem auch dann, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer wird.
Darauf verweist der ADAC. |
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