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Minderung des Anspruches auf Kindergeld

25. Januar 2008
Urteil: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht den Anspruch auf Kindergeld
Unter dem Aktenzeichen III R 4/07 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei einer Prüfung, ob Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag überschreiten, die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer noch die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung anzurechnen sind. Selbiges gilt auch für Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
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