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Krankenhausbehandlung muss selbst bezahlt werden |
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31. Oktober 2007
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Urteil: Kosten für Krankenhausbehandlung müssen selbst übernommen werden
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Unter dem Aktenzeichen III ZR 351/04 urteile der Bundesgerichtshof, dass jeder die Kosten für eine Krankenhausbehandlung selbst zahlen muss, wenn keine Krankenversicherung vorliegt.
Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter auf Übernahme der Krankenhauskosten für Ihre Tochter durch die Krankenkasse geklagt, weil sie der Meinung gewesen war, die Tochter sei beim Vater mitversichert gewesen.
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