Aktuelles
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Anspruch auf teure Behandlung trotz alter Vertraege |
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21. Januar 2008
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Interessantes Urteil für die Kunden von privaten Krankenversicherungen
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Unter dem Aktenzeichen: IV ZR 130/06 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass private Krankenversicherungen Kunden mit bereits älteren Verträgen auch in Zukunft teure Spezialbehandlungen bezahlen müssen. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Versicherten dürfen die Leistungen nicht aus wirtschaftlichen Gründen begrenzt werden.
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| Quelle: Stiftung Warentest |
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