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Anrechnung der Riesterrente auf die soziale Grundsicherung

16. Februar 2008
Auch weiterhin ist man beim Riestern nicht geschützt
Auch in Zukunft will die Bundesregierung die Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter anrechnen. Beim Bundesarbeitsministerium hieß es, dass es sich bei der sozialen Grundsicherung um eine bedarfsabhängige Sozialleistung handele. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute forderte, dass die Ersparnisse aus einem Riestervertrag zum geschützten Schonvermögen erklärt werden müssten.
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