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Änderungen im Versicherungsrecht 2008

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Zu Anfang des Jahres 2008 ist in Deutschland eine neues Versicherungsrecht in Kraft getreten. Die Verbraucher sind nun deutlich besser gestellt - sie wird es also freuen. Eine Neuerung ist die das Beratungsprotokoll, in dem detailliert dargelegt sein muss, wie und über was vor Versicherungsbeginn beraten worden ist. Dazu zählt auch die vorherige Aushändigung sämtlicher für die Versicherung relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel auch die AGB der Versicherung. Der potenzielle Versicherungsnehmer muss das Protokoll unterschreiben. Bleibt die Unterschrift aus so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Es sei denn, der Interessent unterschreibt eine Erklärung, das er auf eine Beratung verzichtet, wovon im Allgemeinen stark abgeraten wird.

Als ebensolche Neuerung hat die Informationspflicht über die verdienten Provisionen im Versicherungsrecht Einzug gehalten. Die Vermittler sind nun dazu verpflichtet, auf Nachfragen Auskunft über die an der im Einzelfall verdienten Provision zu geben.

Bei fehlerhafter oder ausbleibender Beratung haftet die Versicherung - allerdings kann sie ihrerseits den Versicherungsvermittler in die Haftung nehmen.

Eine weitere Neuerung ist auch, dass sie als Versicherungsnehmer nur die Angaben machen müsen, nach denen explizit gefragt wurde. Versicherungen können nun Zahlungen nicht mehr verweigern, weil Angaben verschwiegen worden, wenn nicht danach gefragt wurde. Auch die Klagefrist, in welcher ein Versicherter früher seine Ansprüche geltend machen musste, fällt nun weg. Somit muss man nur noch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren beachten.

Weiter Infos gibt's beim Bund der Versicherten

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